Allgemeine Einkaufsbedingungen der PIKK-SYSTEMS GmbH

- Stand: 01. Januar 2022 -


1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die PIKK-SYSTEMS und sind unter Ausschluss möglicher allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers (nachstehend ,,Lieferant'') Bestandteil sämtlicher Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge sowie sonstiger Verträge über die Erbringung von Leistungen. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferanten verpflichten PIKK-SYSTEMS auch dann nicht, wenn PIKK-SYSTEMS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch, falls der Lieferant ausdrücklich hervorhebt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen.

2. Bestellungen
PIKK-SYSTEMS ist berechtigt, die Angebote des Lieferanten durch schriftliche Bestellung per Fax oder Email anzunehmen. Bestellungen sind für PIKK-SYSTEMS nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt oder nach mündlicher Erteilung schriftlich bestätigt werden. Art und Umfang der vom Lieferanten zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem Vertrag. Die zu liefernden Waren müssen, ungeachtet näherer Bestimmungen im Vertrag und/oder einem etwaigen Pflichtenheft, zumindest die in den Prospekten und Produktbe-schreibungen des Lieferanten genannten Funktionalitäten aufweisen und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Der Lieferant verpflichtet sich, seine Lieferungen oder Leistungen nach den neuesten anerkannten Regeln der Technik zu erbringen und die Sicherheitsvorschriften sowie die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Sollte auf eine Bestellung von PIKK-SYSTEMS nicht unverzüglich - spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt - die Bestätigung folgen, ist PIKK-SYSTEMS berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu widerrufen.

3. Lieferung
PIKK-SYSTEMS behält sich das Recht vor, den Versandweg und die Versandart sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Soweit eine Schickschuld vereinbart ist, ist der Lieferant verpflichtet, zur Versendung der Ware einen zuverlässigen Spediteur mit der Lieferung zu beauftragen. Für Materialien, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Bestimmungen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Wirkung auf die Umwelt eine Sonderbehandlung in Bezug auf Verpackung, Transport, Lagerung, Umgang und Abfallbeseitigung erfahren müssen, wird der Lieferant mit seinem Angebot an PIKK-SYSTEMS ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt und ein zutreffendes Unfallmerkblatt übergeben. Nicht vertragsgemäß gelieferte Ware wird auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückgesandt. Werden die Lieferungen wiederholt nicht vertragsgemäß durchgeführt, so ist PIKK-SYSTEMS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich und gelten bezogen auf den vertraglich vereinbarten Zielort. Der Lieferant kommt im Falle einer von ihm zu vertretenden Verzögerung seiner Leistung ohne Mahnung in Verzug. PIKK-SYSTEMS ist berechtigt, während des Verzuges pro Werktag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3%, jedoch insgesamt maximal 10% des Nettobestellwertes zu verlangen, sofern der Lieferant nicht nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche bleibt unberührt. Bei einem Vertragswert von bis zu 1.000,- EUR kann PIKK-SYSTEMS auf eine Vertragsstrafe verzichten.

4. Gewährleistung
Für die Erhebung von Mängelrügen wird PIKK-SYSTEMS eine Frist von 2 Wochen bei offenkundigen Mängeln ab Übergabe der Erzeugnisse, anderenfalls 2 Wochen ab Entdeckung des Mangels wahren. Verborgene Mängel berechtigen PIKK-SYSTEMS, Ersatz für nutzlose Aufwendungen zu verlangen. In dringenden Fällen ist PIKK-SYSTEMS befugt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder sich, falls dies nicht möglich ist, auf Kosten des Lieferanten einen anderen Zulieferer in Anspruch zu nehmen. Wird die Gewährleistungsfrist nicht gesondert vereinbart, beträgt diese 24 Monate, sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist gilt. Der Lieferant garantiert die Freiheit der gelieferten Erzeugnisse von jeglichen Defekten und Fehlern, mechanischen Defekten und Fehlern in der Ausführung. Mangelhafte Ware kann auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zurückgesandt werden. PIKK-SYSTEMS behält sich das Recht vor, im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserung der gelieferten Erzeugnisse zu verlangen.

5. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Ort der Empfangsstelle (Lieferanschrift) bzw. der Ort der Leistungserbringung.

6. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Rechnung. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bei PIKK-SYSTEMS. Für den Fall, dass eine Rechnung bereits vor dem vereinbarten Liefertermin aufgrund einer verfrühten Lieferung und Annahme ausgestellt wird, gilt der vereinbarte Liefertermin als Datum der Rechnungsstellung und der Zugang nach 3 darauf folgenden Werktagen als erfolgt.

7. Geheimhaltung
Der Lieferant ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige Informationen, Unterlagen und Datenträger von PIKK-SYSTEMS, die ihm aus oder im Zusammen-hang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, insbesondere die Methoden von PIKK-SYSTEMS, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Der Lieferant wird eine entsprechende Verpflichtung auch den von ihm
zur Erfüllung seiner Verpflichtung eingesetzten Mitarbeitern sowie sonstigen von ihm involvierten Dritten auferlegen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des zur Vertraulichkeit verpflichteten Lieferanten öffentlich bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Der Lieferant wird die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung des Berufs- und Bankgeheimnisses beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen.

8. Schutzrechtsverletzung
Der Lieferant steht dafür ein, dass durch seine Erzeugnisse oder Leistungen sowie durch deren Verwendung durch PIKK-SYSTEMS keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter im In- und Ausland verletzt werden. Sollte der Lieferant dennoch Schutzrechte verletzten, ist er verpflichtet, nach Wahl von PIKK-SYSTEMS die Lieferung so zu ändern, dass sie von PIKK-SYSTEMS ohne Verletzung von Rechten Dritter vertragsgemäß genutzt werden kann, oder PIKK-SYSTEMS von allen möglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich freizustellen.

9. Verpackung
Die Verpackung ist möglichst umweltfreundlich zu wählen. Sie muss leicht entfernbar und entsorgbar sein. Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Leistungsort für die Rücknahmepflicht des Auftragnehmers ist der Ort der Übergabe der Ware. Unbeschadet der für den Transport geltenden Versandbedingungen gilt: Die Verpackung ist so zu gestalten, dass Belastungen, die beim Transport und Lagerung auftreten, nicht zur Beschädigung des Liefermaterials führen. Die Versandgebinde/-kartons sind mit ausreichend festen Verschlussmitteln gegen selbstständiges Öffnen des Gebindes zu sichern. Zur Kennzeichnung sind die Versandgebinde/-kartons mit Materialnummer, Materialbezeichnung und Stückzahl des Inhalts zu kennzeichnen. Bei Stapelung muss diese Kennzeichnung für jedes
Gebinde erkennbar sein.

10. Sonstiges
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfor-dernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien werden eine solche unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Lieferanten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PIKK-SYSTEMS ist ausgeschlossen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von PIKK-SYSTEMS.

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