Allgemeine Geschäftsbedingungen der PIKK-Systems GmbH

- Stand: 01. Januar 2022 -


1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und PIKK-SYSTEMS sowie für alle Angebote oder Auftragsbestätigungen durch PIKK-SYSTEMS. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PIKK-SYSTEMS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sofern Erklärungen im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform bedürfen, gilt diese Form bei Verwendung von E-Mail oder Telefax als gewahrt.

2. Zustandekommen von Verträgen 
Aufträge die der Kunde PIKK-SYSTEMS erteilt, werden für PIKK-SYSTEMS erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Die schriftliche Annahme des Auftrags kann durch Lieferung oder Rechnungsstellung ersetzt werden. Aufträge des Kunden können von PIKK-SYSTEMS innerhalb von drei Wochen angenommen werden. Angebote von PIKK-SYSTEMS sind unverbindlich, sofern PIKK-SYSTEMS die Bindung nicht schriftlich zugesichert hat. 

3. Preis- und Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen gilt der Preis als vereinbart, welcher sich aus der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste von PIKK-SYSTEMS ergibt. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird mit Rechnungsstellung sofort fällig. Entspricht der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, so kommt er 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfalle hat der Kunde Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Regelungen gehen die Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll und lokale Steuern zu Lasten des Kunden. Ein Rückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, ist ausgeschlossen. Gegen Forderungen der PIKK-SYSTEMS kann nur mit unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet
werden.

4. Umfang und Termin von Lieferung und Leistung durch PIKK-SYSTEMS
PIKK-SYSTEMS ist berechtigt, jederzeit Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen und diese gesondert zu berechnen. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für deren Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen. Vereinbarungen über Lieferzeitpunkte und Lieferfristen in Bezug auf die von PIKK-SYSTEMS zu liefernden Produkte verstehen sich nicht als auf den angegebenen Zeitpunkt oder Zeitraum fest fixiert. PIKK-SYSTEMS ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Verzögert sich ein in Aussicht gestellter Liefertermin für den Kunden in unzumutbarer Weise, so hat dieser das Recht, PIKK-SYSTEMS schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen (mindestens 4 Wochen) und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn, dass es sich um einen Schaden in vorhersehbarer Höhe handelt und PIKK-SYSTEMS hinsichtlich der Lieferverzögerung grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Lieferungs- und Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt mit der Maßgabe, dass PIKK-SYSTEMS ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abschließt und/oder eine verspätete Belieferung durch den Lieferanten von PIKK-SYSTEMS nicht selbst zu vertreten ist. Für den Fall, dass PIKK-SYSTEMS selbst nicht mit richtiger Ware und Einzelteilen termingerecht beliefert wird, ist PIKK-SYSTEMS zum Rücktritt berechtigt. PIKK-SYSTEMS informiert den Kunden in solch einem Fall unverzüglich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die PIKK-SYSTEMS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei einem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – hierzu gehören insbesondere Betriebs- und Verkehrsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. –, hat PIKK-SYSTEMS in keinem Fall zu vertreten. Derartige Ereignisse berechtigen PIKK-SYSTEMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Zeitspanne hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten. Wenn die Störung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten.

5. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem oder einem Drittem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Für den Fall, dass der Versand ohne Verschulden von PIKK-SYSTEMS unmöglich wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sieben Tage nach dem die Mitteilung der Versandbereitschaft erfolgte, auf den Kunden über. Ist die Ware auf Wunsch des Kunden von diesem oder von einem durch ihn beauftragten Dritten abzuholen, so geht, nachdem die Mitteilung erfolgte, dass die Ware zur Abholung bereit steht, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Erklärte sich der Kunde zur Abholung der Ware zu einem festen Termin bereit, so geht zu dem genannten Termin die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Die vorgehenden Bedingungen gelten auch für Teillieferungen und für den Fall, dass noch andere Leistungen, wie Anfuhr und Aufstellung von PIKK-SYSTEMS übernommen wurden.

6. Eigentumsvorbehalt
PIKK-SYSTEMS behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor. Sofern sich der Kunde hinsichtlich der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber PIKK-SYSTEMS nicht im Verzug befindet, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im voraus an PIKK-SYSTEMS ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (inkl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung seiner Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde PIKK-SYSTEMS die zur Einziehung erforderlichen Informationen über die abgetretene Forderung zu erteilen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Die Verarbeitung, Einbringung oder Umbildung der von PIKK-SYSTEMS gelieferten Waren durch den Kunden erfolgt ausschließlich für PIKK-SYSTEMS. Für den Fall der Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen Sachen steht PIKK-SYSTEMS ein Miteigentum an der aus der Vorbehaltsware hervorgegangen neuen Sache zu. Das Miteigentum an der neuen Sache steht PIKK-SYSTEMS im Verhältnis des Rechnungswertes der von PIKK-SYSTEMS  gelieferten und in die neue Sache eingegangen Waren zum Anschaffungswert der sonstigen in die neue Sache eingegangenen Waren zu. Erwirbt der Kunde Alleineigentum, räumt er PIKK-SYSTEMS im Wert der Vorbehaltsware Miteigentum ein und verwahrt die Sache für PIKK-SYSTEMS unentgeltlich. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Für den Fall, dass die Ware gepfändet oder beschlagnahmt wird, verpflichtet sich der Kunde, PIKK-SYSTEMS unverzüglich zu benachrichtigen und alle Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware entstehen. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl und Wasser zu versichern.

7. Gewährleistung 
Soweit ein von PIKK-SYSTEMS zu vertretener Mangel an der gelieferten Hardware oder Software vorliegt, ist PIKK-SYSTEMS nach eigener Wahl berechtigt zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung kann der KUNDE Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Bauteile gehen in das Eigentum von PIKK-SYSTEMS über. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Empfang der Ware durch den Kunden bzw. bei Vereinbarung ab der Aufstellung oder Installation der Ware. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Fristen, Reaktionszeiten und Konditionen ergeben sich aus den ggf. individuell vereinbarten Gewährleistungszusagen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang, Aufstellung oder Installation zu untersuchen, und falls sich ein Mangel zeigt, diesen PIKK-SYSTEMS  verbunden mit einer genauen Darstellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als angenommen und genehmigt, es sei denn der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar. Ein solcher Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung geltend
gemacht werden, andernfalls gilt die Ware als angenommen und genehmigt. Der Kunde ist verpflichtet, mangelhafte Teile an PIKK-SYSTEMS zu schicken und PIKK-SYSTEMS die Vornahme der Nachbesserung ggf. vor Ort zu ermöglichen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist PIKK-SYSTEMS von jeder Gewährleistung befreit. Programme, Daten und externe Datenträger sind vom Kunden vor einer Fehlerbeseitigung zu sichern und vor Austausch der Ware zu entfernen. Jegliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich gebrauchter oder vom Kunden in irgendeiner Form veränderter Hardware werden ausgeschlossen, ebenso jegliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Betriebs von Software des Kunden auf der von PIKK-SYSTEMS gelieferten Hardware.

8. Haftung
Vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn PIKK-SYSTEMS hat vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht. Eine Haftung für mittelbare Schäden jeder Art ist ausgeschlossen. Für Software ist grundsätzlich jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn PIKK-SYSTEMS hat vorsätzlich den Schaden verursacht.

9. Freistellung
Ist die Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat dieser PIKK-SYSTEMS von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Urheberrechten, Patentrechten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. PIKK-SYSTEMS ist nicht verpflichtet, das Bestehen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Prozesskosten sind PIKK-SYSTEMS angemessen zu bevorschussen.

10. Rücktritt
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich oder leistet der Kunde auf eine fällige Zahlung nicht, ist PIKK-SYSTEMS ohne Fristsetzung berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht 
Erfüllungsort aller Lieferungen und Leistungen von PIKK-SYSTEMS ist Berlin. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sonder- vermögens ist, so ist Berlin Gerichtsstand  für alle Ansprüche aus und auf Grund von vertraglichen Beziehung zwischen PIKK-SYSTEMS und dem Kunden sowie für sämtliche Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des Vertrages. Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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